AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der fahrschule via
Diese AGB dienen dazu, das Verhältnis zwischen Fahrschülerinnen und Fahrschülern – nachfolgend Lernfahrende genannt – und der fahrschule via zu regeln und gelten ebenso für Auftraggeber der Lernfahrenden.
Zur Vereinfachung der Leserlichkeit wird auf die Gender Beschriftung verzichtet und nur die männliche Form verwendet.
Der Lernfahrausweis muss in jeder Fahrlektion mitgeführt werden, ansonsten kann nicht gefahren werden. (Keine Geldrückgabe)
Falls durch ein laufendes Verfahren der Lernfahrausweis entzogen werden könnte oder bereits entzogen wurde, ist dies der fahrschule via unverzüglich mitzuteilen.
Die fahrschule via verpflichtet sich, eine vollumfängliche Fahrausbildung durchzuführen. Wenn der Fahrlehrer die Ausbildung abgeschlossen hat und der Lernfahrende prüfungsreif ist, wird er den Lernfahrenden an die Führerprüfung anmelden.
Der Fahrlehrer bestimmt den Prüfungsort. Bei einer 3. Führerprüfung muss diese zwangsläufig nach den Auflagen des Strassenverkehrsamtes absolviert werden.
Vor einer Prüfung müssen sämtliche offenen Beträge beglichen sein inkl. der Prüfungslektionen. Ansonsten behält sich der Fahrlehrer das Recht vor, die Prüfung abzusagen (Unkosten gehen zu Lasten des Lernfahrendens).
Unpünktliches Erscheinen des Lernfahrendens hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit gekürzt wird. Verspätungen sind dem Fahrlehrer unverzüglich telefonisch oder per SMS mitzuteilen. Die Wartezeit am vereinbarten Treffpunkt beträgt 15 Minuten (für beide Parteien).
Unpünktliches Erscheinen des Fahrlehrers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit verlängert, nachgeholt oder nicht verrechnet wird.
Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten und beinhaltet immer: Begrüssung, Einrichten, Besprechungen, Fahren, Schlussbesprechung, Terminfindung, Bezahlung und Verabschiedung.
Der Lernfahrende bestätigt, die Preise und die Konditionen der fahrschule via zur Kenntnis genommen zu haben.
Die administrative Grundpauschale ist bei der fahrschule via inbegriffen.
Terminverschiebungen und Absagen müssen mind. 48 Stunden, das heisst 2 Werktage vorher gemeldet werden. Ansonsten werden die vereinbarten Lektionen verrechnet.
Alkohol, Drogen, Medikamente und andere Betäubungsmittel sind verboten. Wer unter Einfluss solcher steht, ist fahrunfähig (nach einem Joint gilt mind. eine Wartezeit von 72h). Bei Alkohol gilt die Null-Toleranz (Restalkohol!). Falls seitens des Fahrlehrers Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen, kann die Lektion im Sinne der Verkehrssicherheit und ohne Geldrückgabe jederzeit abgebrochen werden.
Die Bezahlung von Einzellektionen und Abonnementen erfolgt gemäss Preisliste. Abos müssen spätestens in der 2. Lektion bezahlt sein.
Die fahrschule via behält sich das Recht vor, angekündigte Preisänderungen jederzeit vorzunehmen.
Wird ein Abo nicht fertig aufgebraucht, bezahlt die fahrschule via den Restbetrag zurück. Sie ist berechtigt, die gefahrenen Lektionen zum Einzelpreis abzurechnen. Übertretungen, welche eine Ordnungsbusse zur Folge haben, können dem Lernfahrenden verrechnet werden.
Schäden am Fahrzeug, welche durch den Lernfahrenden grob fahrlässig oder absichtlich herbeigeführt werden, gehen zu seinen Lasten und werden verrechnet.
Wir können diese AGB jederzeit ohne Vorankündigung anpassen. Es gilt die jeweils aktuelle, auf unserer Website publizierte Fassung. Lernfahrende und deren Auftraggeber sind gebeten, sich diesbezüglich auf dem Laufenden zu halten.
Das Vertragsverhältnis zwischen Lernfahrenden, deren Auftraggeber und der fahrschule via kann beidseits jederzeit aufgelöst werden.
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist 6130 Willisau.