Der Weg zum Führerausweis

Meine Dienstleistungen

  • Theoretischer und praktischer Unterricht Kategorie B
  • Kategorie BE
  • Feedbackfahrten
  • Kontrollfahrten (für Umtausch ausländischer Führerausweis)
  • BPT/Taxi Code 121
  • Eco-Drive

 

Bevor wir zusammen durchstarten, findest du nachfolgend alle Schritte welche vorher notwendig sind sowie die Kosten welche dich in etwa erwarten.

 

Ungefähre Kosten

Schritte  CHF
Nothelferkurs 100 - 150
Sehtest 10 - 40
Gemeinde Gebühr beim
1. Gesuch
10 - 20
Theorie-App 15
VKU 230 - 250
Theorieprüfung 30
Lernfahrausweis 50
Fahrstunden (als Beispiel
30 Lektionen x 87.-)
2610
Praktische Prüfung 130
Befristeter Führerausweis 45
WAB-Kurs 260 - 450
Mit 30 Lektionen macht
das in etwa
3490

 

Voraussetzungen

  1. Besuche einen Nothelferkurs (Beim Gesuch für den Lernfahrausweis darf der Nothelferausweis nicht älter als 6 Jahre sein)

  2. Mache beim Optiker einen Sehtest

  3. Organisiere ein Passfoto

Lernfahrausweis beantragen

  1. Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises vollständig ausfüllen. Der Lernfahrausweis kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag bei mir oder auf der Homepage des zuständigen Strassenverkehrsamtes beantragt werden. Sehtest, Nothelferausweis und Passfoto dem Antragsformular beifügen.
    Luzern Aargau Solothurn
         


  2. Das Gesuch bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde oder beim Strassenverkehrsamt zur Kontrolle der Personalien abgeben. Von Schweizer Staatsbürgern ID oder Pass, von ausländischen Staatsangehörigen Ausländerausweis im Original mitnehmen.
    Falls ein Führerausweis bereits vorhanden ist, kann das Gesuch dem Strassenverkehrsamt gesendet werden.

  3. Vom Strassenverkehrsamt folgt die Anmeldekarte für die Theorieprüfung.
    Nach bestandener Theorieprüfung erhältst du den Lernfahrausweis, welcher 2 Jahre gültig ist.
    Falls du die Theorie bereits zu einem früheren Zeitpunkt absolviert hast, folgt vom Strassenverkehrsamt der Lernfahrausweis und der Anmeldetalon für die praktische Prüfung.

Theorie-Unterricht und Prüfung

Falls du persönlichen Theorieunterricht wünschst, dann melde dich einfach bei mir.

Ich empfehle dir diverse Apps fürs Tablett, Handy oder den PC. Die sind günstiger und flexibler für dich.

Anmeldung an die Theorieprüfung (frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag).

 

Fahrunterricht

Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des 17. Lebensjahres kannst du mit dem Fahrunterricht beginnen.

Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss  eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Du musst daher den Lernfahrausweis seit mindestens einem Jahr besitzen, um zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden. Ausnahme Jahrgang 2003 oder älter als 20 Jahre. Tipp: Ab deinem 20. Geburtstag entfällt die Regel und du kannst sofort nach der Fahrausbildung zur praktischen Prüfung zugelassen werden. Wenn du also kurz vor deinem 20. Geburtstag bist, dann warte besser noch mit dem Beantragen deines Lernfahrausweises.

 

Verkehrskunde-Unterricht

Ich biete keine VKU’s an. Du kannst diesen in einer beliebigen Fahrschule deiner Umgebung besuchen.

Ich arbeite mit verschiedenen Fahrlehrern und Partnern in der Umgebung zusammen. Kontaktiere mich um einen passenden Anbieter für dich zu finden und um dich anzumelden.

Der VKU wird begleitend zum Fahrunterricht separat besucht.

Du musst den VKU absolviert haben um dich für die praktische Prüfung anmelden zu dürfen.

 

WAB-Kurs

Nach bestandener praktischer Prüfung musst du den WAB-Kurs innerhalb von 12 Monaten absolvieren. Ansonsten wird dein Fahrausweis ungültig.

Für weitere Informationen komm auf mich zu. 

 

Kontakt

fahrschule via

Björn Dahm
Fahrlehrer mit eidg. FA
Luzernerstrasse 23
4806 Wikon

079 501 06 42
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.fsvia.ch

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